Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Für Bürger*innen, die erstmalig Wohngeld beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss
    • Nachweis Mietzahlungen (Kontoauszug, Mietbescheinigung)
    • Nachweis Einkommen anhand von 3 Lohnabrechnungen oder einer Verdienstbescheinigung und einer Lohnabrechnung

    Wichtiger Hinweis:

    Aufgrund des erhöhten Telefonaufkommens ist die Wohngeldstelle unter der Sammelnummer: 05251-8815095 oder über wohngeldstelle@paderborn.de zu erreichen.


    Der Zweck des Wohngeldes ist, die wirtschaftliche Sicherung und angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
    Anders als beispielweise beim Bürgergeld oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben).

    Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
    Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f954e7862af07675da64ff6dd93ea3dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 052518815095

    E-Mail: wohngeldstelle@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, wird zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck, eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei unserer Wohngeldstelle.

    Entsprechende Vordrucke finden Sie unter "Downloads" und bei den Standorten der Stadtverwaltung Paderborn, "Am Hoppenhof 33" (Wohngeldstelle) und an der Infozentrale "Am Abdinghof 11".

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    - Wohngeldgesetz (WoGG)
    - Wohngeldverordnung (WoGV)
    - Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des WoGG (WoGVwV)
    - Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I)
    - Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Wohngeld wird nur auf Antrag per Onlineportal, Post oder E-Mail (wohngeldstelle@paderborn.de) gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.

    Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.

    Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig 

    • von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen
    • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
    • der Höhe der Miete oder Belastung

    Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben. Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag.

    Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

    Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.

    Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind. 

    Ausgeschlossen sind u.a. Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel: 

    • Bürgergeld
    • Grundsicherung 

    Alleinstehende Studenten oder Auszubildende, 

    • die BAföG oder
    • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 

    beziehen, erhalten kein Wohngeld. 

    Das gilt auch, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde.

    Ein Wohngeldanspruch kann gegeben sein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 

    • Ablauf der Förderungshöchstdauer
    • Ablehnung von BAföG wegen fehlender Leistungsnachweise
    • Zweitausbildung/Zweitstudium

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de