Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.
Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Wohngeldgesetz (WoGG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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