Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Rödinghausen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
- Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Über die Onlinedienstleistung "Wohngeld beantragen" können Sie Wohngeldanträge auch online stellen.
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erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rödinghausen
Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, Sozialgesetzbuch, sonstige Vorschriften.
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rödinghausen
Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. künftig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Rödinghausen