Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Herford
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung
- Mietzuschuss für Mieter eines Zimmers
- Mietzuschuss für Bewohner eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims
- Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen - die Wohngelderhöhung 2023 ist bereits eingearbeitet und die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, sodass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird.
Wohngeld online beantragen:
Alternativ können Sie die Antragsvordrucke an der Einlasskontrolle des Rathauses erhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag ab dem Ersten des Monats gilt, in dem er gestellt wird. Am 31.01.2023 muss beispielsweise die Antragstellung noch am gleichen Tag erfolgen um für den Januar einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können. Also Online oder per Posteinwurf am Rathaus. Formlos mit den notwendigen Angaben (Wohngeldantrag, Person, Wohnung) ist für die Stellung des Antrags ausreichend.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
- Mietvertrag
- Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
- Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung
- Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens
- Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige):
Falls zutreffend:
- Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
- Verdienstabrechungen der letzten 12 Monate
- Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber
- Bescheid über Arbeitslosengeld II / Grundsicherung
- Bescheid über BAföG / BAB
- Rentenbescheid
- Bescheid über Kinderzuschlag / Nachweis der Beantragung
- Aktueller Kontoauszug über Kindergeld
- Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä.
Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvetrag, Wohnflächennachweis, Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, Grundbuchauszug, ...) vor.
Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.
Für Ihren Weiterleistungsantrag auf Wohngeld werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
- Letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters / letzte Mietanpassung
- Aktueller Abschlagszahlungsplan des Versorgungsunternehmens
- Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (auch steuerfreie und geringfügige):
Falls zutreffend:
- Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate
- Aktueller Rentenbescheid
- Bescheid über Kinderzuschlag
- Aktueller Kontoauszug über Kindergeld
- Bescheid über Arbeitslosengeld I + letzten Kontoauszug hierüber
- Nachweise über Zinseinkünfte, Dividenden o. ä.
Bei einem Lastenzuschussantrag legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Aktueller Kontoauszug über Kreditzahlungen, Nebenkosten, Grundsteuernachweis, ggf. Anschlusszinsvereinbarung, ...) vor.
Für genauere Auskünfte können Sie sich gerne vorher an uns wenden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Herford
Der Antrag auf Wohngeld ist für Sie kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Herford