Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Steinhagen
In der Gemeinde Steinhagen haben Sie drei Möglichkeiten Wohngeld zu beantragen:
- Persönliche Antragsstellung in der Wohngeldstelle
Wir beraten Sie gerne persönlich im Rathaus. Die Servicezeiten unserer Mitarbeitenden finden Sie durch Anklicken Ihrer unten aufgeführten Kontaktpersonen.
oder - Online-Antragsstellung
Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldrechner NRW) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Wir weisen daraufhin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft handelt.
oder - Wohngeld mit Hilfe von am PC ausfüllbaren Antragsformularen beantragen
Auf der Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen". Senden Sie die Formulare nach Unterschriftsleistung bitte an die Gemeinde Steinhagen, Wohngeldstelle, Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Wenn Sie weitere Fragen oder Schwierigkeiten mit den vorgeschlagenen Antragsverfahren haben, sprechen Sie uns gerne an!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@steinhagen.de
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Steinhagen