Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
    Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für eine Wohnung und einem so genannten Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
    Mietzuschuss für eine Wohnung
    Einen Mietzuschuss können beantragen:

    • Mieter, auch Untermieter
    • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
    • Bewohner einers Heimes im Sinne des Heimgesetzes (Selbstzahler)


    Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung
    Einen Lastenzuschuss können beantragen:

    • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
    • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts für den eigen genutzten Wohnraum oder Erbbauberechtigte


    Keinen Anspruch auf Wohngeld/Lastenzsuchuss haben z. B.

    • Leistungsberechtigte nach dem SGB II
    • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
    • Leistungsberechtigte nach dem AsylblG
    • allein stehende Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende, da Mietbeihilfe nach dem - Unterhaltssicherungsgesetz beantragt werden kann
    • Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder zählen, denen Leistungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III), sog. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach zustehen oder im Falle einer Antragstellung dem Grunde nach zustehen würden.


    Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden kann, hängt insbesondere ab von:

    • der Höhe des Familieneinkommens
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
    • der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder


    Antragsverfahren
    Leistungen  nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

    https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

    Den Antrag können Sie dann bei der Stadtverwaltung Lüdinghausen, Fachbereich 5, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, stellen.

    Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d0791ae0528a615f8082764f223b3041

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 5: Arbeit und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-500

    Fax: 02591 926-509

    E-Mail: jobcenter@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldgesetz - Leistungsgewährung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-551

    Fax: 02591 926-559

    E-Mail: freyland@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de