Wohngeld ÄnderungOnline erledigen

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    WOHNGELD, MIETZUSCHUSS, LASTENZUSCHUSS

    Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem eigenen Einkommen, damit sie ihre Wohnbelastungen besser tragen können. Es gibt Wohngeld sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sind, als auch Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

    Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen, der Höhe der monatlichen Miete und der Mietenstufe bzw. der monatlichen Belastung.

     

    Über den  Wohngeldrechner des Landes NRW kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners finden Sie im Download Bereich.

    FAQs zum Thema Wohngeld finden Sie hier.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Regelzeitraum 12 Monate

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5c6690c9585eea65a8702ca9caa4266e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Wohngeldstelle vergibt derzeit für die Erledigung dringender Angelegenheiten Termine. Aufgrund der hohen Nachfrage wird darum gebeten, Terminwünsche -mit Angabe einer Rückrufnummer- zu richten an wohngeld@sankt-augustin.de.

    Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Den Antragstellenden gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragseingang erfolgt.

    Informationen zum Deutschlandticket sozial finden Sie hier

    Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier

    Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de