Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

    Als Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum ist ein Antrag auf Lastenzuschuss, als Mieter von Wohnraum ein Antrag auf Mietzuschuss zu stellen.

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen (brutto) aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, wobei dieses dann der monatlichen Miete bzw. Belastung gegenübergestellt wird.

    Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Transferleistungsempfänger (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen der Ausbildungsförderung BAföG/BAB).

    Ein Hinweisblatt zum Wohngeldantrag finden Sie hier.

    Wohngeldreform 2023 - Was ändert sich in 2023?
    Ab 01.01.2023 tritt das neue Wohngeldgesetz "Wohngeld-Plus-Gesetz" in Kraft. Aufgrund des umgestalteten Gesetzes sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dadurch wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Daneben bedeutet dies aber auch eine Erhöhung des Wohngeldes für die bisher Berechtigten.

    Wohngeldempfängerinnen und - empfänger erhalten zudem als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss (Heizkostenzuschuss II), wenn Sie im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Die Einmalzahlung wird voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch ausgezahlt.

    Wohngeldberechtigte mit schulpflichtigen Kindern haben ggf. darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bildung und Teilhabe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fb31754ddc806d8d15031d4d8c6ebb59

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-304

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
    • Scan oder Foto des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes des Antragsstellers
    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid etc.)
    • Mietvertrag und Nachweis der Überweisung der Miete
    • Verdienstbescheinigung
    • Kontoauszüge
    • Studienbescheinigung

    Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

    Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und wissen wollen, ob Ihnen Wohngeld zusteht, so können Sie gerne vorab den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW nutzen und eine Testberechnung https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW durchführen. Nutzen Sie die Schritt für Schritt Anleitung (PDF-Datei).

    Anschließend nutzen Sie die Möglichkeit den Antrag auf Wohngeld bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss online oder per E-Mail zu übersenden (wohngeldstelle@koenigswinter.de). Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen direkt der Wohngeldstelle zusenden. Die Antragsformulare finden Sie im Formularserver der Stadt Königswinter unter "Wohngeld".

    Anhand der Checkliste können Sie entnehmen, welche weiteren Nachweise von Ihnen benötigt werden. Bitte fügen Sie alle Nachweise in Kopie bei. 

    Checkliste Nachweise zum Wohngeldantrag

     

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Die Antragstellung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de