Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
Wohngeldrechner NRW: Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Antragsstellung
Formulare und Anlagen zur schriftlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen unter Downloads. Gerne können Sie das Wohngeld auch online beantragen. Den Link zum Dienst finden Sie unter Onlinedienstleistungen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Mehr Informationen über den folgenden Link:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)