Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum (Miete). Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

    Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

    Öffnungszeiten Wohngeldstelle (Nach Terminvereinbarung):

    Hier finden Sie den Link zur Online-Terminvergabe

    Montag:          08:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag:        08:00 bis 12:00 Uhr  &  14:00 bis 16:30 Uhr

    Mittwoch:        geschlossen

    Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr

    Freitag:           08:00 bis 12:00 Uhr

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90ed6c5872b62648a22b4b2c40b32a8a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: wohngeldstelle@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Um eine zügige rechtliche Prüfung zu gewährleisten, werden folgende Unterlagen zwingend benötigt:

    Alle unten aufgeführten Dokumente werden ebenfalls bei einem Weiterleistungsantrag/Erhöhungsantrag benötigt:

    1. Formeller Wohngeldantrag (Mietzuschuss) ausgefüllt und unterschrieben
    2. Miet- bzw. Untermietvertrag
    3. Bescheinigung des Vermieters
    4. Bei Zuzug aus einer anderen Stadt ist eine Negativbescheinigung der dortigen Wohngeldstelle vorzulegen
    5. Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen, Gehalt / Lohn - auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
    6. ggf. Rentenbescheid(e) aktuell
    7. Lückenlose Kontoauszüge der letzten zwei Monate aller Haushaltsmitglieder zu allen Konten
      (auch evtl. Sparkonten, Depot etc.) 
    8. Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
    9. Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber bzw. bei Krankengeldbezug von der Krankenkasse ausgefüllt) sowie die letzte Gehaltsabrechnung (alternativ die letzten zwölf Lohnabrechnungen)
    10. ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
    11. ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: "bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
    12. ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
    13. ggf. Bewilligungbescheid oder Einstellungsbescheid Jobcenter
    14. ggf. Bewilligungbescheid über Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
    15. ggf. Krankengeldbescheid
    16. ggf. Elterngeldbescheid
    17. ggf. bei Selbstständigen Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de