Wohngeld ÄnderungOnline erledigen

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Simmerath

    Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9da370a4392d846fb4594511b8168cca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Simmerath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de