Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen.
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung).
Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit Hilfe des Online-Wohngeldrechners ausrechnen lassen.
Einen digitalen Wohngeld-Antrag können Sie auf der Internetseite https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Die notwendigen Formulare für die Beantragung von Wohngeld erhalten Sie bei Frau Coban.
Außerdem steht Ihnen das Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Formularen und Vordrucken zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld (Unterpunkt "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen")
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Für die erstmailge Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Coban. Ansonsten finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung auf dem letzten Wohngeldbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020