Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG), § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie einen anonymisierten Wohngeldrechner mit der anschließenden Möglichkeit zur Onlinebeantragung erhalten Sie unter der Adresse www.mhkbg.nrw.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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