Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Öffnungszeiten und Kontaktdaten:
Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:
Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer
0241 432-56450 zu erreichen
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
Wohngeld (Mietzuschuss)
Seit dem 01. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Antragstellung
Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter "Downloads".
Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8140
Fax: 0241 432-8199
Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-56470
Team Wohngeld 56/430 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-56470
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss
- Weitergehende Informationen zum Wohngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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