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    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds im Laufe des Bewilligungszeitraums verringern, oder der Wohngeldanspruch kann vollständig wegfallen. Sie haben eine Mitteilungspflicht, wenn sich unter anderem Änderungen hinsichtlich Einkommen der Haushaltsmitglieder, Ihrer Miete/Belastung oder der Haushaltsmitglieder ergeben.
    Diese Veränderungen können auch zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur bei Einreichung eines Erhöhungsantrags. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist nicht möglich.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Grundversorgung

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Mietvertrag, - Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind, Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, Nachweise über Arbeitslosengeldbezug, Nachweise zur geänderten Miete oder Belastung - z.B. Mietanpassungsschreiben, Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Bitte teilen Sie der Behörde folgende Änderungen mit:

    • wenn sich die Miete/Belastung um mehr als 15 % verringert oder um mehr als 10 % erhöht
    • wenn sich das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 % erhöht oder um mehr als 10 % verringert
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert (z.B. Tod oder Auszug eines Haushaltsmitglieds) oder erhöht (z.B. Zuzug)
    • wenn Sie umziehen
    • wenn Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Transferleistungen bezieht (z.B. Bürgergeld)

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Bitte teilen Sie Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde alle Änderungen mit. Die Wohngeldbehörde prüft sodann, ob die Änderung zu einer Verringerung, Erhöhung zu einem Wegfall des Wohngeldanspruchs führt. Die Wohngeldbehörde wird Sie über das Ergebnis informieren und eventuell überzahltes Wohngeld zurückfordern oder mit den laufenden Leistungen aufrechnen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

     

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Der Bearbeitungszeitraum ist fallabhängig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Sollte es auf Grund der Änderung zu einer Überzahlung des Wohngeldes kommen, ist dieses zurückzufordern.

    Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen:

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de