Wohngeld Änderung

    Wohngeld beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Was ist Wohngeld und wie bekomme ich es?

    Wohngeld ist eine von Bund und Land getragene Unterstützung. Wohngeld soll dazu dienen, dass einkommensschwächere Haushalte angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen können. Das Wohngeld wird entweder als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") gezahlt oder als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").

    Ausführliche Informationen dazu hat das Landes-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zusammengestellt. Auf der Internetseite

    https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

    erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Wohngeld beantragen zu können.

    Eine erste Einschätzung, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, gibt Ihnen der

    Wohngeldrechner des Landes NRW.

    Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

    Die dafür nötigen Antragsformulare mit einer Anleitung finden Sie im Internet unter https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.

    Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und an unsere Wohngeldstelle schicken. Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up Blocker.

    Ebenso können Sie sich die Formulare ausdrucken, von Hand ausfüllen und an die Wohngeldstelle schicken. Außerdem bekommen Sie die Formulare bei unserer Wohngeldstelle im Service-Center im Stadthaus sowie in den Rathäusern in Dülken und Süchteln.

    Wohngeldstelle

    Die Wohngeldstelle der Stadt Viersen ist Teil des Fachbereichs 40/I - Abteilung Soziale Hilfen. Den Koordinationsbereich Wohngeld, Lastenzuschuss finden Sie an der Bahnhofstraße 23-29.

    Vor einem Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.

    Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.

    Außerdem erreichen Sie uns per E-Mail an wohngeld@viersen.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6027d19093c4abcca0ae0dd182c9c53c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld beantragen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Hilfen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de