Wohngeld beantragen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Was ist Wohngeld und wie bekomme ich es?
Wohngeld ist eine von Bund und Land getragene Unterstützung. Wohngeld soll dazu dienen, dass einkommensschwächere Haushalte angemessenen und familiengerechten Wohnraum bezahlen können. Das Wohngeld wird entweder als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") gezahlt oder als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").
Ausführliche Informationen dazu hat das Landes-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zusammengestellt. Auf der Internetseite
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Wohngeld beantragen zu können.
Eine erste Einschätzung, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, gibt Ihnen der
Wohngeldrechner des Landes NRW.
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Die dafür nötigen Antragsformulare mit einer Anleitung finden Sie im Internet unter https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.
Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und an unsere Wohngeldstelle schicken. Zum Ausdruck des ausgefüllten PDF-Formulars deaktivieren Sie bitte einen eventuell installierten Pop-up Blocker.
Ebenso können Sie sich die Formulare ausdrucken, von Hand ausfüllen und an die Wohngeldstelle schicken. Außerdem bekommen Sie die Formulare bei unserer Wohngeldstelle im Service-Center im Stadthaus sowie in den Rathäusern in Dülken und Süchteln.
Wohngeldstelle
Die Wohngeldstelle der Stadt Viersen ist Teil des Fachbereichs 40/I - Abteilung Soziale Hilfen. Den Koordinationsbereich Wohngeld, Lastenzuschuss finden Sie an der Bahnhofstraße 23-29.
Vor einem Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.
Außerdem erreichen Sie uns per E-Mail an wohngeld@viersen.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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