Wohngeld Erhöhung
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.
Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)
Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.
Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Mieter
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
- vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
- Einkommenserklärung
- Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
- Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
- alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
- Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
- Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
Eigentümer
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
- Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
- Wohnflächenberechnung
- Grundsteuerbescheid
- Einkommenserklärung
- Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
- Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
- alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
- Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
- Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
- ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020
Stichwörter
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