Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Nutzen Sie den Online-Wohngeldrechner des Landes NRW. Sie können damit vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe (voraussichtlich und unverbindlich). Nach erfolgter (Probe-) Berechnung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag im Anschluss direkt online zu stellen.

    Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis zu den Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und wie der Umgang mit bereits erfolgten Bewilligungen und Neuanträgen zu sehen ist (auf unserer Homepage unter "Weiterführende Links").

    Dort können Sie sich zu fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Thema Wohngeld informieren und Sie finden auch die Informationen zur Kontaktaufnahme. 

    Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken (Hauptantrag und Anlagen) des Landes NRW zu beantragen. Diese können am PC ausgefüllt und gedruckt und letztendlich an die Wohngeldstelle der Stadt Remscheid (s. "Zuständige Einrichtung") gesendet werden. Die Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geben Ihnen Hilfestellungen (s. bitte unter "Weiterführende Links")

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_023d870b9d5b23feea40a3a3e1985ed0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Haddenbacher Straße 38-42

    42855 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de