Beschäftigungserlaubnis Erteilung bei Aufenthaltsgestattung

    Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen

    Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Sie sind Inhaber*in eines Aufenthaltstitels zur hochqualifizierten Beschäftigung, ICT, Forschung, Selbständigkeit, Studium oder freiberuflichen Tätigkeit? Oder Sie möchten einen solchen Aufenthaltstitel beantragen? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre melde- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten aus einer Hand beim Welcome- und Service-Center (WSC) der Stadt Essen zu erledigen.

    Neben der Terminvereinbarung für Studierende haben Sie hier die Möglichkeit das Welcome- und Service-Center mittels Formular online direkt zu kontaktieren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cd9dcb183dbf10e339da5ff533ea8d89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Oppenberg-Platz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-38888

    Fax: +49 201 88-33858

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Bitte halten Sie bei der Kontaktaufnahme mit dem Welcome- und Service-Center folgende Unterlagen bereit:

    • Reisepass/Ausweisdokument
    • aktueller Aufenthaltstitel oder Visum
    • Ihre AZR-Nummer (sofern vorhanden/bekannt)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgestattung.
    • Sie sind nicht verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und halten sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet auf.
    • Sie sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, aber Ihr Asylverfahren wurde nicht innerhalb von neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen und sie kommen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat.
    • Sie kommen zwar aus einem sicheren Herkunftsstaat, aber haben Ihren Asylantrag vor dem 31. August 2015 gestellt.
    • Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten und das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausgefüllt.
    • Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
    • Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, übermitteln Sie vorab das von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ an die Ausländerbehörde und vereinbaren einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • In der Regel wird die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.
    • Wird die Beschäftigungserlaubnis erteilt, wird in der Regel ein entsprechender Eintrag auf der Aufenthaltsgestattung (unter „Nebenbestimmungen“) oder in einem Zusatzblatt vorgenommen.

    Fristen

    Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung sollte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden.

    Die E rlaubnis wird befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, längstens bis zum Erlöschen Ihrer Aufenthaltsgestattung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de