Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Unterhaltsansprüche des Kindes richten sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Maßgeblich für die Unterhaltsberechnung ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung) sowie Aufwendungen für Krankenschutz und Altersvorsorge sind einkommensmindernd zu berücksichtigen. Auch Kreditaufwendungen, soweit angemessen und erforderlich, sind anzuerkennen. Zudem sind auch die persönlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu beachten. So ist z. B. ein Familienvater mit drei Kindern bei weitem nicht so leistungsfähig wie sein alleinstehender Kollege.

    Die Unterhaltsansprüche des Kindes können beim Amt für Jugend und Bildung berechnet und beurkundet werden. Das Amt für Jugend und Bildung ist auch bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche behilflich. In Absprache mit dem betreuenden Elternteil werden die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet bis hin zur Strafanzeige wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird (siehe unter Beistandschaft).

    Zuständigkeit
    Zuständig sind die Beistände/Urkundsbeamten des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf.


    Rechtsgrundlage
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Zivilprozessordnung
    • Düsseldorfer Unterhaltstabelle

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_509cd35cd1406e836b857beb5d985601

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Verdienstbescheinigungen
    • Steuerbescheid
    • Mietvertrag
    • Ggf. Versicherungspolicen
    • Ggf. Kreditverträge

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de