Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Ein wesentliches Ziel des SGB II ist es, Leistungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt zukünftig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten zu können.
Eines dieser häufig zur Verfügung stehenden eigenen Mittel sind privatrechtliche Unterhaltsansprüche. Vielfach sind Unterhaltsansprüche jedoch nicht kurzfristig durchzusetzen, so dass diese Mittel zunächst tatsächlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.
Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.
Eines dieser häufig zur Verfügung stehenden eigenen Mittel sind privatrechtliche Unterhaltsansprüche. Vielfach sind Unterhaltsansprüche jedoch nicht kurzfristig durchzusetzen, so dass diese Mittel zunächst tatsächlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.
Bis zur Höhe der erforderlichen Leistungen werden diese Unterhaltsansprüche vom Jobcenter verfolgt.
Diese Unterhaltsheranziehung erfolgt, insbesondere in Fällen, die gerichtliche Klage- und Mahnverfahren erfordern, in enger Kooperation mit dem Kreis Coesfeld.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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