Elternbeitrag

    Elternbeitrag

    Hinweise für Werne

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Nachdem die Eltern einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben, wird die Höhe ihres Elternbeitrags vom jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt), also den Jugendämtern festgesetzt.

    Auf Antrag können Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Absatz 4 SGB VIII).

    Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, werden für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit. Dies gilt auch für Kinder, die Leistungen der wirtschaftlichen Erziehungshilfe nach § 27 Absatz 2 SGB VIII beziehen.

    Der Beitrag wird ebenfalls erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII). Dies ist nur in bestimmten Einzelfällen und per separater Antragsstellung möglich.

    Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei (§ 50 Absatz 1 KiBiz). Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elternbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: elternbeitrag@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung III.1 - Jugend und Familie

    Adresse

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    Bahnhofstraße 8

    59368 Werne

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    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: jugendamt@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

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    Elternbeiträge

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    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: elternbeitrag@werne.de

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    Technisch geändert am 14.09.2024

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    • Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
    • Nachweis über den Bezug aller Leistungen

    Formulare

    Hinweise für Werne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werne

    • Ihr bestätigter Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegeperson
    • Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    • § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    • § 49 Kinderbildungsgesetz - KiBiz
      Interkommunaler Ausgleich
    • § 50 Kinderbildungsgesetz - KiBiz
    • § 51 Kinderbildungsgesetz - KiBiz

    Elternbeitragsatzung der jeweiligen Kommune oder Stadt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werne

    • Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen über die von Ihnen bezogenen Leistungen bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder der Kommune ein.
    • Sie erfahren dann, ob Ihnen der Elternbeitrag erlassen wird.

    Fristen

    Hinweise für Werne

    Beachten Sie bitte die Einreichfristen des örtlichen Jugendamtes

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werne

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Zeitpunkt des vollständigen Vorliegens der benötigten Unterlagen ab.

    Kosten

    Hinweise für Werne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werne

    • Sonderregelungen für vorzeitige Einschulungen oder Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, gibt es nicht.
    • Neben den Elternbeiträgen können der Träger der Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflegeperson ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen.
    • In manchen Kommunen und Städten werden Geschwisterermäßigungen bei der Berechnung des Elternbeitrags angewendet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Auf den Internetseiten des zuständigen Jugendamts.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de