Elternbeitrag

    Elternbeitrag

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.

    Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Jugend und Bildung gesandt werden.  Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Jugend und Bildung erhalten.   

    Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen.

    Ab einem Einkommen von über 42.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 42.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

    Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage. Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

    Der Kostenbeitrag kann auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:

    • Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
    • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
    • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
    • Wohngeld/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

     

    Ansprechpartner

    Cathleen Horstmann Warendorf, Telgte Frauke Zelleröhr Ennigerloh, Everswinkel, Wadersloh, Ostbevern, Telgte Annerose Jung Beelen, Drensteinfurt, Sendenhorst, Sassenberg, Telgte

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

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    Sprachversion

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    Sprache: de