Elternbeitrag

    Elternbeiträge Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine geförderte Kindertagespflegeperson Elternbeiträge bezahlen.

    Grundlage hierfür ist die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gültige Elternbeitragssatzung. Konkret betrifft das die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

    Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, nach dem Umfang der wöchentlichen Betreuung sowie nach dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre oder über 3 Jahre).

    Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn der Betreuung des Kindes und gilt für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes. Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei betreut. Dies betrifft öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.

    Eine Übersicht mit näheren Informationen zum Verfahren, der Einkommensberechnung, den erforderlichen Nachweisen und der Beitragstabelle erhalten Sie im "Merkblatt Elternbeitrag" unter "Links und Downloads".

    Unter "Online Services" können Sie - soweit Sie hierzu vom Kreisjugendamt aufgefordert wurden - zum einen ihr Elterneinkommen zur Berechnung eines Elternbeitrages als auch eine Erklärung zum SEPA-Mandat digital einreichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6320d72625cf0314d71db3c0e047351

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133395

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
    • Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderungen der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de