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    Elternbeitrag

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Eltern von Kindern, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten (Elternbeiträge) zu entrichten. Das Einkommen wird Einkommengruppen zugeordnet. Das Kreisjugendamt erhebt für seinen Bereich die Elternbeiträge. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bestehen 48 Kindergärten. Der Kreis unterhält keine eigenen Tagerseinrichtungen für Kinder. Träger von Kindergärten sind die Kommunen Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg und Wegberg sowie die Kirchengemeinden, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Elternvereine.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elternbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen).

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de