Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
Hinweise für Iserlohn
Beschreibung
Hinweise für Iserlohn
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Sozialhilfe besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
Hier können Sie einen Antrag stellen!
Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Für Einwohner der Stadt Iserlohn ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig.
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erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Kontoauszüge und/ oder Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile, Verträge zur Vermögensübertragung oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.
Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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- Sie sind hilfebedürftig:
- Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
- Sie haben die Altersgrenze erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
- Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie sind unter 15 Jahren alt und leben zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten (bspw. mit den Eltern), in einem Haushalt mit den Großeltern oder in Verwandtenpflege (ohne dass Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden).
- Sie sind kein:e Studierende:r oder Auszubildende:r.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen des Sozialgesetzbuches II) oder
- Leistungen für Asylsuchende (Asylbewerberleistungsgesetz).
Rechtsgrundlage(n)
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- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Verfahrensablauf
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Einmalige Bedarfe nach § 31 Abs. 1 SGB XII können beim Sozialamt beantragt werden. Sie können auch ohne Antrag gewährt werden, wenn der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis oder kreisfreie Stadt) oder die von ihm beauftragten Stellen erfahren, dass ein Mensch bedürftig ist und die Voraussetzungen zur Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, sind die Einmaligen Bedarfe zwingend gesondert zu beantragen.
Die Notwendigkeit für einmalige Bedarfe können Sie online über die Sozialplattform bekanntgeben bzw. beantragen.
- Die Entscheidung ist von den Einkommens und Vermögensverhältnissen abhängig, hierfür ist ggf. zusätzlich ein entsprechendes Formular einzureichen.
- reichen Sie zusammen mit dem Formular alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Sozialamt wird über Ihren Bedarf entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurde Ihr Bedarf festgestellt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er nicht festgestellt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen muss der Bescheid die Gründe der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit enthalten, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
- Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie den Zeitpunkt der Zahlung. Zum genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld auf Ihr Konto. Sie können für die Überweisung auch das Konto eines Dritten angeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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- Mietbescheinigung SGB XII
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für ein Ersuchen zur Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung an die Deutsche Rentenversicherung
- Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung eines Mehrbedarfes nach § 30 Abs. 5 SGB XII wegen kostenaufwändiger Ernährung
- Sozialleistungen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialleistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024
Stichwörter
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