Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig sind und weder Bürgergeld, noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

    Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

    • Den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts - Zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Mitglied der Einsatzgemeinschaft (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Partner*in einer eheänlichen/ lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, 146 KB, PDF.
    • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

    Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie

    • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind.
    • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind.
    • alleinerziehend sind.
    • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
    • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.
    • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (z. B. Durchlauferhitzer).

    Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

    Dieses umfasst zum Beispiel Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerfahrkarten, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in Schulen oder Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Für diese Leistung ist ein separater Antrag zu stellen.

    Nähere Informationen finden Sie hier.

    Übernahme von Schulden

    In Ausnahmefällen gibt es eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Nähere Informationen bei drohendem Wohnungsverlust finden Sie hier.

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft (z.B. Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen und Renteneinkünfte) mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken. Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel: Kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: EUR 10.000) oder ein angemessenes Hausgrundstück.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 11-13

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28001

    Fax: +49 231 50-28001

    E-Mail: sozbmengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde

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    Hörder Bahnhofstraße 16

    44263 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-24438

    Fax: +49 231 50-24438

    E-Mail: sozbhoerde@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstraße 58

    44225 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28323

    Fax: +49 231 50-28323

    E-Mail: sozbhombruch@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde

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    Urbanusstraße 5

    44369 Dortmund

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    E-Mail: sozbhuckarde@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst

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    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-28800

    Fax: +49 231 50-28800

    E-Mail: sozbscharnhorst@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel

    Adresse

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    Gleiwitzstr. 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-24846

    Fax: +49 231 50-24846

    E-Mail: sozbbrackel@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt

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    Leopoldstraße 16-20

    44147 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck

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    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29349

    Fax: +49 231 50-29349

    E-Mail: sozbaplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28942

    Fax: +49 231 50-28942

    E-Mail: sozbluedo@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August Wagner Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25451

    Fax: +49 231 50-25451

    E-Mail: sozbeving@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Sie sind hilfebedürftig und befristet voll erwerbsgemindert oder beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
    Sie erhalten kein/e Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de