Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben. Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen der Fachgruppe Soziales.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Das Sozialamt kann von Ihnen weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel verlangen.
Formulare
Hinweise für Lage
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- Sie sind hilfebedürftig:
- Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
- Sie haben die Altersgrenze erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
- Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie sind unter 15 Jahren alt und leben zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten (bspw. mit den Eltern), in einem Haushalt mit den Großeltern oder in Verwandtenpflege (ohne dass Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden).
- Sie sind kein:e Studierende:r oder Auszubildende:r.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen des Sozialgesetzbuches II) oder
- Leistungen für Asylsuchende (Asylbewerberleistungsgesetz).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Einmalige Bedarfe nach § 31 Abs. 1 SGB XII können beim Sozialamt beantragt werden. Sie können auch ohne Antrag gewährt werden, wenn der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis oder kreisfreie Stadt) oder die von ihm beauftragten Stellen erfahren, dass ein Mensch bedürftig ist und die Voraussetzungen zur Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, sind die Einmaligen Bedarfe zwingend gesondert zu beantragen.
Die Notwendigkeit für einmalige Bedarfe können Sie online über die Sozialplattform bekanntgeben bzw. beantragen.
- Die Entscheidung ist von den Einkommens und Vermögensverhältnissen abhängig, hierfür ist ggf. zusätzlich ein entsprechendes Formular einzureichen.
- reichen Sie zusammen mit dem Formular alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Sozialamt wird über Ihren Bedarf entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurde Ihr Bedarf festgestellt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er nicht festgestellt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen muss der Bescheid die Gründe der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit enthalten, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
- Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie den Zeitpunkt der Zahlung. Zum genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld auf Ihr Konto. Sie können für die Überweisung auch das Konto eines Dritten angeben.
Fristen
Hinweise für Lage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Kosten
Hinweise für Lage
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Lage