Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII BewilligungOnline erledigen

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Personen, die aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens des Jobcenters für länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, sofern sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens sowie dem des Ehepartners sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

      • den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
      • die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind
      • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
      • ggfs. Mehrbedarfe

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9f24a1ff983c35281e60ac76546b706

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-50 Soziales, Integration und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung (Amtsärztliches Gutachten)
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise
    • Mietvertrag
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsstatus

    Wichtig: Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig.

     

    Hier finden Sie weitere Informationen:

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen zu den Regelbedarfsstufen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Informationen des Zwölften Sozialgesetzbuch XII

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Sie sind hilfebedürftig:
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
    • Sie haben die Altersgrenze erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
    • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahren alt und leben zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten (bspw. mit den Eltern), in einem Haushalt mit den Großeltern oder in Verwandtenpflege (ohne dass Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden).
    • Sie sind kein:e Studierende:r oder Auszubildende:r.
    • Sie erhalten keine:
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen des Sozialgesetzbuches II) oder
    • Leistungen für Asylsuchende (Asylbewerberleistungsgesetz).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Einmalige Bedarfe nach § 31 Abs. 1 SGB XII können beim Sozialamt beantragt werden. Sie können auch ohne Antrag gewährt werden, wenn der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis oder kreisfreie Stadt) oder die von ihm beauftragten Stellen erfahren, dass ein Mensch bedürftig ist und die Voraussetzungen zur Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, sind die Einmaligen Bedarfe zwingend gesondert zu beantragen.

    Die Notwendigkeit für einmalige Bedarfe können Sie online über die Sozialplattform bekanntgeben bzw. beantragen.

    • Die Entscheidung ist von den Einkommens und Vermögensverhältnissen abhängig, hierfür ist ggf. zusätzlich ein entsprechendes Formular einzureichen.
    • reichen Sie zusammen mit dem Formular alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Bedarf entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Bedarf festgestellt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er nicht festgestellt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Gründe der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit enthalten, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie den Zeitpunkt der Zahlung. Zum genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld auf Ihr Konto. Sie können für die Überweisung auch das Konto eines Dritten angeben.

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de