Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung
Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
- Mietvertrag
- letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- ggf. letzte Mieterhöhung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Willich
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder - Einstandsgemeinschaft
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte
Unterlagen in Kopie
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein. Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Weitere Informationen
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Viersen