Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Voraussetzung ist der Nachweis der befristeten Erwerbsminderung, den die Rentenversicherung ausstellt.
Reichen Ihre und ggf. die des Ehegatten/Lebenspartner/Partners vorhandenen Mittel nicht aus, den gesetzlich notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Berücksichtigt werden höchstens die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Die Angemessenheit richtet sich nach der Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten ohne Heizkosten). Im Kreis Viersen fallen diese nach Wohnort unterschiedlich aus.
Die Heizkosten können auch nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden und richten sich nach dem Preis je m²-Wohnfläche.
Der Kreis Viersen ist für Sie zuständig, wenn Sie als EU-Bürger teilweise/befristet erwerbsgemindert sind oder wenn sie in einer sog. besonderen Wohnform leben.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger teilweise/befristet erwerbsgemindert sind, ist für Sie das Sozialamt Ihres Wohnortes zuständig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise, beispielsweise:
- Rente,
- Krankengeld,
- Kindergeld,
- Unterhaltszahlungen oder
- Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise
- Kontoauszüge und
- Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben:
- Miethöhe und Mietzahlung
- Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
- Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
- Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
- aktuelle Kontoauszüge,
- Scheidungsurteile,
- Verträge zur Vermögensübertragung oder
- Unterhaltstitel.
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
- Mietvertrag
- letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- ggf. letzte Mieterhöhung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Viersen