Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Anspruch auf Hilfen nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Hilfe zum Leben) haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und keinen anderen Anspruch auf Hilfen haben. Da es sich bei der Hilfe zum Leben um eine allgemeine Auffangnorm handelt, sind alle anderen Ansprüche vorrangig auszuschöpfen. Mithin ist bei einer grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit zunächst ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen.
Typischerweise können Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen oder bei denen eine befristete Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt wurde, einen Anspruch hier haben. Zu beachten ist, dass wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sie beim Jobcenter trotz Feststellung einer befristeten Erwerbsunfähigkeit anspruchsberechtigt bleiben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten oder sollte bei Ihnen eine befristete Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt worden sein und Sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person zusammen, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.
Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Hilfe zum Leben haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Personalausweis
Einkommensnachweise:
- Rentenbescheide aus denen die Befristung der Rente hervorgeht und die aktuelle Rentenhöhe (In- und Ausland)
- Gehaltsabrechnungen
- Kindergeldbescheide
- Krankengeldbescheide
Vermögensnachweise:
- Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos - KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
- Kfz-Brief
- Wertpapiere
- Sparbücher/Sparkonten
- Kaufvertrag bei Eigentum
Nachweise der Kosten der Unterkunft:
- Vermieterbescheinigung
- letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Mietänderungsschreiben
- Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
- Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune
- Unterhaltsnachweise
- Scheidungsurteil
- Unterhaltstitel
- Krankenversicherungsnachweis
- Krankenversicherungskarte
- Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
- Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
- Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
- Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
- Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
- zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
- in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
- Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
- Sie erhalten kein:
- Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Kosten
Hinweise für Heiligenhaus
Gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus