Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen GenehmigungOnline erledigen

    Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Nach § 1 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.  Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege obliegen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Denkmalfachämtern sowie den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dabei wirken sie mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten zusammen.

    Über den Denkmalwert eines Objektes entscheidet die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, welches die Stadt Preußisch Oldendorf fachlich unterstützt. Das gleiche gilt für die denkmalrechtliche Erlaubnis, die erforderlich ist, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder dessen Nutzung geändert werden soll.

    Die Untere Denkmalbehörde erteilt Auskünfte zu Denkmalförderungen für Einzelprojekte aus Landesmitteln. Förderanträge hierfür sind an die Bezirksregierung Detmold zu stellen.

    Die Stadt Preußisch Oldendorf verfügt außerdem über ein eigenes, jährlich neu aufgelegtes Denkmalförderprogramm in Form von Pauschalmitteln für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Dritter, die anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

    In der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es derzeit 83 in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler. Weitere Objekte sind im Rahmen einer Schnellinventarisation als "denkmalwerte Objekte" eingestuft worden, die im Einzelfall noch zu prüfen sind. Des Weiteren existieren in der Stadt Preußisch Oldendorf 9 Bodendenkmäler und 2 bewegliche Denkmäler. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0485f7b22add605e44a88e9a0bd0eefe

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    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

     

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Voraussetzungen

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Zur Unterstützung der Denkmaleigentümer hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in 2019 eine Broschüre mit Fördermöglichkeiten für die oft hohen denkmalbedingten Aufwendungen veröffentlicht.

    Bei Bedarf kann die Broschüre per Post von der Unteren Denkmalbehörde übersandt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de