Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik. Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, muss eine Erlaubnis eingeholt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
- Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Voraussetzungen
- schriftlicher Antrag sowie
- ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
- Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef