Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit einem archäologischen Fundplatz bzw. Fundgegenstand verbundenen Informationen den zuständigen Behörden zur Verfugung gestellt werden, sodass eine wissenschaftliche Auswertung möglich bleibt. Diese Informationen dienen der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch die Denkmalbehörden. Nur so kann der gesetzliche Auftrag im Interesse der Allgemeinheit erfüllt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamp-Lintfort - 63 Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 9

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

     

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Voraussetzungen

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de