Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Personen, die ein Denkmal beseitigen, verändern oder die Nutzung ändern möchten, benötigen die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.

    Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen nur im Falle von verfahrensfreien Bauvorhaben direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Sofern für Bauvorhaben an Denkmälern ein Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren angestoßen wird, kontaktiert die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung die Untere Denkmalbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_93bde83bfab9a389a2119cee710e7769

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung - 61.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

     

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Voraussetzungen

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de