Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Personen, die ein Denkmal beseitigen, verändern oder die Nutzung ändern möchten, benötigen die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen nur im Falle von verfahrensfreien Bauvorhaben direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Sofern für Bauvorhaben an Denkmälern ein Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren angestoßen wird, kontaktiert die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung die Untere Denkmalbehörde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
- Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Voraussetzungen
- schriftlicher Antrag sowie
- ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
- Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich