Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen GenehmigungOnline erledigen

    Angaben zum Denkmal

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Stadt Goch nimmt als Untere Denkmalbehörde die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.

    Denkmäler sind in der Denkmalliste eingetragen und unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Es gibt Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.

    Im Geoportal Niederrhein können Sie sich die Denkmäler auf einer Karte anschauen. Folgen Sie dazu dem Link

    Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde:

    • Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz
    • Auskünfte zur Denkmalliste
    • Unterschutzstellung und Löschung von Denkmälern
    • Führung der Denkmalliste
    • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG
    • Ausstellung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen

    Erlaubnispflichtige Maßnahmen:

    Jeder Eingriff in ein Bau- oder Bodendenkmal bedarf einer Erlaubnis. Zu den Eingriffen in ein Baudenkmal gehören zum Beispiel Veränderungen der Substanz und des äußeren Erscheinungsbildes, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen.
    Auch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
    Vor der Durchführung erlaubnispflichtiger Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.
    Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird bei Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde beteiligt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_85c8be265e0b277198b48d96c2bc49a1

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

     

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Voraussetzungen

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de