Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Personen, die aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens des Jobcenters für länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, sofern sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens sowie dem des Ehepartners sicherstellen können.
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:
-
- den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
- die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- ggfs. Mehrbedarfe
- den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung (Amtsärztliches Gutachten)
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsstatus
Wichtig: Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Honnef
- vorliegende Hilfebedürftigkeit, d.h. der notwendige Lebensunterhalt kann nicht sichergestellt werden
- vorliegendes Amtsärztliches Gutachten über eine zeitlich befristete Erwerbsminderung
- kein gleichzeitiger Bezug von anderen sozialen Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.)
Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie für mehr als 6 Monate (aber nicht auf Dauer) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Sie müssen Ihre Notlage dem Sozialamt schriftlich oder mündlich bekanntmachen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der bearbeitenden Stelle auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen und ggfs. einen Termin zu vereinbaren.
Achtung: Sofern Sie über kein Bankkonto verfügen, wird um eine Kontoeröffnung geben (unter Umständen ein pfändungsfreies P-Konto). Eine Barscheckauszahlung ist in der Regel nicht möglich.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Fristen
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Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023
Stichwörter
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