Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

    Wer die richtige Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.

    Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)

    Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)

    Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter finden Sie weiter unten.

    Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:

    Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.

    Das dritte System - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15614

    Fax: 02251 15566

    E-Mail: but@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 150

    Fax: 02251 15666

    E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 150

    Fax: 02251 15666

    E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung 
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben 
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung 

    Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen. 

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen beanspruchen, die ihren Lebensunterhalt

    • weder aus eigenen Kräften (z.B Einsatz der Arbeitskraft),
    • noch aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
    • noch mit Hilfe anderer (z.B. Ehepartner und Ehepartnerinnen, Eltern, Kinder)

    bestreiten können und

    Wichtig ist, dass die befristete volle Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung festgestellt werden muss und diese Entscheidung für die Erwerbsfähigkeit und die Zuordnung zu den Leistungssystemen bindend für alle Sozialleistungsträger ist.

    Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie unter www.sozialplattform.de. Hierüber können Sie Ihren Antrag auch online stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Sozialhilfe-Standort, der für Ihr Gebiet zuständig ist.

    Standort Euskirchen

    • Bad Münstereifel
    • Euskirchen
    • Weilerswist

    Standort Mechernich

    • Mechernich
    • Zülpich

    Standort Schleiden

    • Blankenheim
    • Dahlem
    • Hellenthal
    • Kall
    • Nettersheim
    • Schleiden

    Für den Standort Euskirchen sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A-Brem und Gole-Guem: Frau Kolb

    Bren-E und Harj-Harz: Frau Werner

    Fa-Fern und U-Z: Frau Franz

    Fero-Frez und Lau-Mur: Herr Hofmeister

    Frf-Fro und Mus-Reg: Frau Hupp

    Frp-Galk und Karb-Kop: Frau Krein

    Gall-Gerb und Schum-T: Herr Meister

    Gerc-Gh und Reh-Schul: Frau Odenbach

    Gl-Gold und Koq-Lat: Frau Overkamp

    Guen-Hari und Has-Lat: Frau Schmitz

     

    Für den Standort Mechernich sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A-Gre: Frau Fischer

    Grf-Lo: Frau Matauschek

    Lp-Schh: Frau Hück

    Schi-Z: Frau Krohn

     

    Für den Standort Schleiden sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A, B, D, E: Frau Fritze

    C, F-J: Frau Henz

    K-Me: Frau Kaufmann

    Mf-Schm: Frau Neuß

     

    Als Teamleitung für diesen Bereich:

    Herr Liermann

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de