Hilfe zum Lebensunterhalt BewilligungOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, wenn:

    • Sie sich tatsächlich in Köln aufhalten,
    • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
    • Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
    • Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
    • Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
    • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
    • Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a365b922e7a73be4b439b6950229ee08

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: Sozialamt.Lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94405

    Fax: 0221 / 221-94444

    E-Mail: Sozialamt.Ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95245

    Fax: 0221 / 221-96205

    E-Mail: Sozialamt.Chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91551

    Fax: 0221 / 221-91354

    E-Mail: Sozialamt.Innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99424

    Fax: 0221 / 221-99213

    E-Mail: Sozialamt.Muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161 - Haus 5a

    50999 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334

    Fax: 0221 / 221-92242

    E-Mail: Sozialamt.Rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Josefstraße 14

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97251

    Fax: 0221 / 221-97438

    E-Mail: Sozialamt.Porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96243

    Fax: 0221 / 221-35461

    E-Mail: Sozialamt.Nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98405

    Fax: 0221 / 221-98369

    E-Mail: Sozialamt.Kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung 
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben 
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung 

    Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen. 

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Beratung erheben wir keine Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de