Hilfe zum Lebensunterhalt BewilligungOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.

    Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

    Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können. Von den Leistungsberechtigten kann ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.

    Die Antragsaufnahme erfolgt in der Regel nach Terminabsprache, daher ist eine vorherige persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme ratsam.

    Folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden Personen sind zur Antragstellung mitzubringen:
    • Personalausweis, Pass
    • Schwerbehindertenausweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
    • Einkommensnachweise (zum Beispiel Nettoeinkommen der letzten 6 Monat, zzgl. 
      • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
      • Kindergeld,
      • Arbeitslosengeld,
      • Eingliederungsgeld oder Eingliederungshilfe,
      • Unterhaltsgeld,
      • Leistungen des Jobcenters,
      • Renteneinkommen jeglicher Art,
      • Ausbildungsvergütung,
      • Berufsausbildungsbeihilfe,
      • BAFöG oder UBG,
      • Krankengeld oder Mutterschaftsgeld
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Wohngeldbescheid oder Bescheid über Lastenzuschuss
    • Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung, auch private Arbeitslosenversicherung
    • Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
    • Lebensversicherungen, PKW usw.
    • bei Hausübertragung: Übertragungsvertrag
    • Mietvertrag und letztes Erhöhungsschreiben, Heizkosten und letzte Heizkostenabrechnung, sowie Größe der Wohnung in Quadratmeter
    • Hausbesitz: siehe Vordruck Hauslastenberechnung
    • Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
    • Unterhaltsvereinbarungen, -urteile oder -vergleiche
    • Scheidungsurteil
    • Schuldverpflichtungen aller Art (Darlehensvertrag und Nachweis über Verwendungszweck
    • sonstige besondere Belastungen (zum Beispiel durch Krankheit)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten
    Sozialticket

    Mit dem SozialTicket für Stadt oder Kreis sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Gebiet unterwegs.  

    Personen, die Sozialleistungen der Stadt Moers (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, sind berechtigt dieses Ticket in Anspruch zu nehmen. 

    Dazu wird ein sogenannter Berechtigungsausweis ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Erwerb eines vergünstigten Monats-Fahrscheines für alle Busse und Bahnen im Kreis Wesel. Die Ausstellung des Sozialtickets erfolgt dann mit dem Berechtigungsausweis in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen.

    Sollten Sie Fahrten über den Kreis Wesel hinaus nutzen wollen, können Sie ein Zusatzticket erwerben. Das von Ihnen erworbene Monatsticket ist immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kundencenter der Verkehrsunternehmen.

    Den Berechtigungsausweis erhalten Sie bei der zuständigen Verwaltungskraft, der für Ihre Leistungsgewährung zuständig ist oder kann online über das unten verlinkte Formular beantragt werden.

    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung des Sozialtickets direkt an das Jobcenter.

    Auflistung der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Buchstabenzuordnung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_829d9cfa3cfb2af13b9f4799deb5448a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    07.2 Fachdienst - Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung 
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben 
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung 

    Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen. 

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Moers

    Verfahrensablauf

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Moers

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de