Hilfe zum Lebensunterhalt BewilligungOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Anspruch auf Hilfen nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sog. Hilfe zum Leben) haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet der Stadt Heiligenhaus haben und keinen anderen Anspruch auf Hilfen haben.  Da es sich bei der Hilfe zum Leben um eine allgemeine Auffangnorm handelt, sind alle anderen Ansprüche vorrangig auszuschöpfen. Mithin ist bei einer grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit zunächst ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen.

    Typischerweise können Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen oder bei denen eine befristete Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt wurde, einen Anspruch hier haben. Zu beachten ist, dass wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sie beim Jobcenter trotz Feststellung einer befristeten Erwerbsunfähigkeit anspruchsberechtigt bleiben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sollten Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten oder sollte bei Ihnen eine befristete Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger oder einen Amtsarzt festgestellt worden sein und Sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person zusammen, so können Sie unter Einreichung der nachfolgend aufgeführten Nachweise hier einen Antrag stellen. Der Antrag kann bequem als PDF-Dokument elektronisch per E-Mail oder als Postdokument hier eingereicht werden.

    Behinderte Personen, die in einer besonderen Wohnform wohnen, können auch Anspruch auf Hilfe zum Leben haben. Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Frau Döbbeler. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d89eec247d2a3c3ddc32aea82a29b2eb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2.2 Wirtschaftliche soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Personalausweis

    Einkommensnachweise:

    • Rentenbescheide aus denen die Befristung der Rente hervorgeht und die aktuelle Rentenhöhe (In- und Ausland)
    • Gehaltsabrechnungen
    • Kindergeldbescheide
    • Krankengeldbescheide

    Vermögensnachweise:

    • Kontoauszüge der letzten 3 aktuellen Monate (lückenlos - KEINE Umsatzauskunft, sondern durchnummerierte Kontoauszüge aller Konten)
    • Kfz-Brief
    • Wertpapiere
    • Sparbücher/Sparkonten
    • Kaufvertrag bei Eigentum

    Nachweise der Kosten der Unterkunft:

    • Vermieterbescheinigung
    • letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung
    • Mietänderungsschreiben
    • Bei Eigentum: Grundsteuerbescheid, Heizkostennachweise sowie Hausgeldbescheid
    • Bei Umzug nach Heiligenhaus: Mietangebot der geplanten Unterkunft in Heiligenhaus sowie eine Umzugsgenehmigung/Notwendigkeitsbescheinigung der vorherigen Kommune

     

    • Unterhaltsnachweise
    • Scheidungsurteil
    • Unterhaltstitel
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Krankenversicherungskarte
    • Mitgliedsbescheinigung über den aktuellen Versichertenstatus in der Krankenversicherung
    • Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist zwingend ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung einzureichen oder der Nachweis über die erfolgte Beantragung

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de