Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Einfach erklärt
Um genau berechnen zu können, wieviel Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden kann, wird das gesamte Einkommen / Vermögen Ihrer Familie angeschaut. Es werden die Einkünfte und Vermögenswerte aller zusammenlebenden Familienmitglieder ( "Bedarfsgemeinschaft") berücksichtigt.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Erwerbseinkommen
- Unterhaltsleistungen
- Renteneinkünfte
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Zinseinkünft.
Kindergeld und/oder Unterhalt für Ihr Kind werden ebenfalls bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt.
Folgendes wird in der Regel nicht angerechnet:
- Geldvermögen bis 5.000 Euro zzgl. Zuschlägen für nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden,
- Altersvorsorge (z.B. die Riester-Rente),
- Familien- und Erbstücke,
- ein Hausgrundstück oder Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung,
- Gegenstände für kulturelle Bedürfnisse (zum Beispiel Musikinstrumente, Musikanlagen).
Es gibt auch weitere Ausnahmen bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Fachbereich Soziales und Wohnen. Dort müssen Sie, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen auch Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Hilfe benötigen.
Außer in wenigen Ausnahmefällen erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.
Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie unter: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Moenchengladbach
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung (50.20)
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen:
- Personalausweis / Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
- Versicherungspolicen
- aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. NEW AG oder andere Energieanbieter
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestattungsvorsorgeverträge
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind hilfebedürftig und:
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
-
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.
- Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
- Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
- Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
- Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
- Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
www.bmas.de
"Grundsätze der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsaetze-der-Sozialhilfe/grundsaetze-der-sozialhilfe.html
"Leistungen der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach