Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfach erklärt

    Um genau berechnen zu können, wieviel Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden kann, wird das gesamte Einkommen / Vermögen Ihrer Familie angeschaut. Es werden die Einkünfte und Vermögenswerte aller zusammenlebenden Familienmitglieder ( "Bedarfsgemeinschaft") berücksichtigt.

     

    Hierzu zählen beispielsweise:

    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltsleistungen
    • Renteneinkünfte
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Zinseinkünft.

    Kindergeld und/oder Unterhalt für Ihr Kind werden ebenfalls bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt.

     

    Folgendes wird in der Regel nicht angerechnet:

    • Geldvermögen bis 5.000 Euro zzgl. Zuschlägen für nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden,
    • Altersvorsorge (z.B. die Riester-Rente),
    • Familien- und Erbstücke,
    • ein Hausgrundstück oder Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung,
    • Gegenstände für kulturelle Bedürfnisse (zum Beispiel Musikinstrumente, Musikanlagen).

    Es gibt auch weitere Ausnahmen bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Fachbereich Soziales und Wohnen. Dort müssen Sie, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen auch Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Hilfe benötigen.

    Außer in wenigen Ausnahmefällen erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

     

    Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie unter: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Moenchengladbach

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung (50.20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße (Verwaltungsgebäude Oberstadt) 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25 3265

    E-Mail: Grundsicherung-Oberstadt@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Soziales und Wohnen (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen:

    • Personalausweis / Pass
    • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
    • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)
    • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
    • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
    • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
    • Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
    • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
    • Versicherungspolicen
    • aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. NEW AG oder andere Energieanbieter
    • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
    • Bestattungsvorsorgeverträge

    Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein. 

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de