Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind.

    Bei Problemen oder Anregungen können Sie das Online-Formular der Ideen- und Beschwerdestelle nutzen. Der Ort und beabsichtigte Zweck bzw. der Schadensort und der Schaden selbst sollten möglichst genau beschrieben werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes des Kreises Viersen kontrollieren in regelmäßigen Abständen den Zustand des Straßenraums an den Kreisstraßen. Hierbei werden auch die Verkehrszeichen auf Sichtbarkeit und Beschädigungen überprüft. Darüber hinaus erreichen den Baubetriebshof auch Anrufe von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die Störungen und Beschädigungen an Verkehrszeichen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6d2d21c935d54e2ef26d89aa0cfd3802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    70/2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen, Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Überprüfung der Schadensmeldung. Je nach Schadensumfang erfolgt eine schnellstmögliche Beseitigung des Schadens.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de