Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind.
Bei Problemen oder Anregungen können Sie das Online-Formular der Ideen- und Beschwerdestelle nutzen. Der Ort und beabsichtigte Zweck bzw. der Schadensort und der Schaden selbst sollten möglichst genau beschrieben werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes des Kreises Viersen kontrollieren in regelmäßigen Abständen den Zustand des Straßenraums an den Kreisstraßen. Hierbei werden auch die Verkehrszeichen auf Sichtbarkeit und Beschädigungen überprüft. Darüber hinaus erreichen den Baubetriebshof auch Anrufe von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die Störungen und Beschädigungen an Verkehrszeichen melden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Überprüfung der Schadensmeldung. Je nach Schadensumfang erfolgt eine schnellstmögliche Beseitigung des Schadens.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Viersen