Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zum Tierhandel, Tierhaltung oder Tierzucht beantragen

    Hinweise für Lippe

    Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz ausüben? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht, der Haltung und dem Handel von Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Wenn Sie vorhaben

    • Tiere für andere in einem Tierheim zu halten,
    • Tiere in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen auszustellen,
    • eine Tierbörse durchzuführen,
    • gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb zu betreiben,
    • Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig zu züchten,
    • gewerbsmäßig mit Wirbeltieren zu handeln,
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau zu stellen oder
    • gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen,

    dann müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Mit der Ausübung der Tätigkeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa0f81e60093ada5bd5fc4d6e936990e

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231620

    Fax: 0523162224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231620

    Fax: 0523162224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Antragsformular

    • Führungszeugnis
      (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Veterinäramt)

    • Nachweise zur Sachkunde der verantwortlichen Personen für die beantragte Tätigkeit (beispielsweise beruflicher Werdegang, Zeugnisse)

    • Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie
      Grundrissskizze und Baupläne der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Tätigkeit genutzt werden mit Maßangaben sowie
      Miet- oder Pachtvertrag oder Eigentumserklärung

    • Auszug aus dem Gewerbezentral-, Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
      (beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe)

    Formulare

    Antragsformular / Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie müssen aufgrund Ihrer Ausbildung oder Ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
      Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch zu führen.
    • Sie müssen zuverlässig sein.
    • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Der Antrag wird im Idealfall unter Einreichung aller notwendigen Dokumente (siehe oben) beim zuständigen Veterinäramt gestellt. Dort bekommt man vorab auch die notwendigen Antragsformulare.

    Fehlen bei der Beantragung notwendige Unterlagen, so können diese grundsätzlich nachgereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird in der Regel ein Vor-Ort-Termin durch einen amtlichen Tierarzt zur Inaugenscheinnahme der Räumlichkeiten durchgeführt, die für die Tätigkeit genutzt werden sollen. Danach erfolgt die abschließende Entscheidung darüber, ob eine Erlaubnis gewährt werden kann.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen. Über die Erlaubniserteilung wird erst entschieden, wenn alle notwendigen Angaben gemacht, Unterlagen eingereicht und die Räumlichkeiten den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Entscheidung kann sich daher verzögern, wenn der antragstellenden Person unter Fristsetzung die Möglichkeit gewährt wird, den Antrag in einem dieser Bereiche nachzubessern. Sollten aber zum Beispiel offensichtliche, schwerwiegende und finanziell aufwendige bauliche Mängel in den Räumlichkeiten vorliegen, die für die Tätigkeit genutzt werden sollen, kann ein Antrag auch ohne weitere Frist zur Nachbesserung abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn absehbar die Nachweise der Sachkunde oder Zuverlässigkeit nicht erbracht werden können.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2020

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de