Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
- Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
- ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.
Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich.
Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571/807-24600
E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de
Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-24600
E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Rahden