Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. 

    Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. 

    Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt. 

    • Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
    • ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.

    Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. 

    Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich. 

    Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes. 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_136822b1e09eb06d792885996a8371e7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastr. 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571/807-24600

    E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-24600

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de