Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern nach der Geburt Ihres Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt Ihr Kind betreuen und erziehen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Differenzierung Basiselterngeld / ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus:
Elterngeld Plus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden.
Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages.
Partnerschaftsbonus
Beide Elternteile können 2 - 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschafts-Bonusmonate beziehen.
Höhe des Elterngeldes:
Das Elterngeld wird der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater gezahlt.
Das Elterngeld beträgt 65% Ihres Nettoeinkommens (ab einem Einkommen von 1.240,00 Euro).
Wir bemessen das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes.
Steuerfreie Einkünfte, sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 83,33 Euro ziehen wir von dem Nettoeinkommen ab.
Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, können Elterngeld beantragen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt das Elterngeld 300,00 Euro monatlich.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Ansprechpartner
Fachstelle behinderte Menschen im Beruf, Elterngeld, Bildung und Teilhabe (Abteilung)
Adresse
Hausanschrift
Kreis Herford - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05221/13-0
E-Mail: elterngeld@kreis-herford.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Originale Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise (siehe Antrag)
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- in Deutschland leben,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen,
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten und
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.
Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.
Fristen
Hinweise für Herford
Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Herford