Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.
Zu den Aufgaben des Kreises gehören:
- die Gewährung von Elterngeld und
- die Beratung zur Elternzeit
Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt.
Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.
www.familienportal.nrw/elterngeld
Ansprechpersonen
BN -GEM
Thomas Nottebrock
05241 85-2468
05241 85-32468
T.Nottebrock@kreis-guetersloh.de
GEN - J
Tanja Manzke
05241 85-
2414
05241 85-
32414
T.Manzke@kreis-guetersloh.de
K - MO
Simone Roer
05241 85-2467
05241 85-32467
S.Roer@kreis-guetersloh.de
SCI - Z
Milena Uekötter
05241 85-2473
05241 85-32473
M.Uekoetter@kreis-guetersloh.de
Für die Buchstaben A-BM und MU-SCH können Sie sich an einen der o.g. AnsprechpartnerInnen wenden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Kreis Gütersloh - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241/85-2480
E-Mail: elterngeld@kreis-guetersloh.de
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh