Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh sind Anträge für das Elterngeld erhältlich.
Zuständig für das Elterngeld ist ab dem 01.01.2008 der Kreis Warendorf.
Die Anträge für Elterngeld werden im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh entgegengenommen und an den Kreis Warendorf weitergeleitet.
Auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld. Hier besteht auch die Möglichkeit - mit Hilfe des Elterngeldrechners - die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruches zu berechnen.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Kreis Warendorf - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581/53-0
E-Mail: Mareen.Koenig@Kreis-Warendorf.de
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022