Elterngeld
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Elterngeldantrag
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,
- die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
- die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.
Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.
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Ansprechpartner
Kreis Coesfeld - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02541/18-0
E-Mail: elterngeld@kreis-coesfeld.de
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022