Elterngeld

    Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Elterngeldantrag

    Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

    • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
    • die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
    • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

    Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

    Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a9d21bf80627a64b88c3312f8cb76114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Coesfeld - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541/18-0

    E-Mail: elterngeld@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert Str. 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-0

    Fax: 02541 18-9999

    E-Mail: info@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de